Satzung des Vere­in zur Förderung der Grund­schule Alt­stadt der Stadt Bad Oeyn­hausen e.V.

§ 1 Name & Sitz
Der Vere­in führt den Namen:
„Vere­in zur Förderung der Grund­schule Alt­stadt der Stadt Bad Oeynhausen“.
Er soll im Vere­in­sreg­is­ter einge­tra­gen wer­den und führt dann den Zusatz „e.V.“.
Der Sitz des Vere­ins ist Bad Oeynhausen.

§ 2 Vereinszweck
Auf­gaben des Vere­ins sind

  • Die Pflege der Verbindung zwis­chen Schule, Eltern­haus und der Bevölkerung.
  • Die Bil­dung von Gespräch­skreisen, Arbeits- und Spielgemeinschaften.
  • Außer­plan­mäßige Anschaf­fun­gen zu ermöglichen.
  • Die Bezuschus­sung von Ver­anstal­tun­gen wie Schul­lan­daufen­thal­ten, Stu­di­en­fahrten, Schul­wan­derun­gen, kul­turellen und sportlichen Veranstaltungen.
  • Die Beschaf­fung, Erweiterung und Verbesserung von Gemein­schaft­sein­rich­tun­gen im Bere­ich der Grund­schule Bad Oeyn­hausen Altstadt.

§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Vere­in ver­fol­gt auss­chließlich und unmit­tel­bar gemein­nützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „ Steuer­begün­stigte Zwecke“ der Abgabenord­nung. Der Vere­in ist selb­st­los tätig; er ver­fol­gt nicht in erster Lin­ie eigen­wirtschaftliche Zwecke. Mit­tel des Vere­ins dür­fen nur für die satzungsmäßi­gen Zwecke ver­wen­det wer­den. Die Mit­glieder erhal­ten keine Zuwen­dun­gen aus den Mit­teln des Vere­ins. Es darf keine Per­son durch Aus­gaben, die dem Zweck des Vere­ins fremd sind, oder durch Unver­hält­nis­mäßigkeit hohe Vergü­tung begün­stigt werden.

§ 4 Geschäftsjahr
Geschäft­s­jahr des Vere­ins begin­nt am 1.August und endet am darauf­fol­gen­den 31 Juli. Das erste Geschäft­s­jahr begin­nt mit der Grün­dung und endet am darauf­fol­gen­den 31.07. (Rumpfgeschäft­s­jahr)

§ 5 Mitgliedschaft
Mit­glied des Vere­ins kann jede natür­liche Per­son wer­den. Der Antrag auf Auf­nahme ist schriftlich an den Vere­in zu richt­en, über welchen der Vor­stand entschei­det. Zu Ehren­mit­gliedern kön­nen Per­so­n­en ernan­nt wer­den, die sich um die Belange und das Wohl des Vere­ins ver­di­ent gemacht haben. Über den Antrag auf Zulas­sung als Ehren­mit­glied entschei­det die Mit­gliederver­samm­lung mit ein­er 2/3 Mehrheit.

Die Mit­glied­schaft endet:

  1. mit dem Tode des Mitglieds,
  2. durch schriftliche Aus­trittserk­lärung durch eingeschriebe­nen Brief, gerichtet an den Vor­stand, die jedoch nur zum 31.Juli eines jeden Jahres unter Beach­tung ein­er Kündi­gungs­frist von 3 Monat­en zuläs­sig ist;
  3. durch Auss­chluß aus dem Vere­in. Der Auss­chluß kann erfol­gen, wenn sich ein Mit­glied in erhe­blich­er Weise eines vere­inss­chädi­gen­den Ver­hal­tens schuldig gemacht hat. Über den Auss­chluß entschei­det der Vor­stand mit ein­er Mehrheit
    von zwei Drit­teln sein­er Mit­glieder. Gegen die Entschei­dung des Vor­standes kann das Mit­glied bin­nen eines Monats ab Zustel­lung des Vor­stands­beschlusses Beru­fung beim Vor­stand ein­le­gen. Über die Beru­fung entschei­det die Mitgliederversammlung.

§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vere­ins sind:

  1. der Vor­stand
  2. die Mit­gliederver­samm­lung

§ 7 Vorstand
Der Vor­stand des Vere­ins beste­ht aus dem Vor­sitzen­den, 2 Vor­sitzen­den, Schrift­führer und Kassen­wart. Der Vere­in wird gerichtlich und außerg­erichtlich im Sinne des § 26 BGB durch den Vor­sitzen­den, 2. Vor­sitzen­den, Schrift­führer und den Kassier­er vertreten, wobei jew­eils 2 Vor­standsmit­glieder im Sinne von § 26 BGB wech­sel­seit­ig vertre­tungs­berechtigt sind.
Der Vor­stand wird durch die Mit­gliederver­samm­lung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine neue Wahl erfol­gt. Der jew­eilige Schulleit­er der Grund­schule Alt­stadt der Stadt Bad Oeyn­hausen ist koop­tiertes Mit­glied des Vorstandes.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mit­gliederver­samm­lung ist min­destens ein­mal jährlich vom Vor­stand unter Ein­hal­tung ein­er Ein­ladungs­frist von 2 Wochen durch per­sön­liche Ein­ladung, der die vom Vor­stand fest­ge­set­zte Tage­sor­d­nung beizufü­gen ist, mit­tels ein­fachem Brief an die let­zt­bekan­nte Anschrift der Mit­glieder einzu­berufen. Die Mit­gliederver­samm­lung hat ins­beson­dere fol­gende Aufgaben:

  1. Genehmi­gung des Haushalt­s­plan für das kom­mende Geschäftsjahr,
  2. Ent­ge­gen­nahme des Rechen­schafts­bericht­es des Vor­standes und dessen Entlastung,
  3. Wahl des Vor­standes und der Beiratsmitglieder,
  4. Fest­set­zung der Höhe des Mitgliederbeitrages,
  5. Auf­stel­lung eines Pro­gramms förder­würdi­ger Projekte.
  6. Beschlussfas­sung über Satzungsän­derun­gen und Vereinsauflösung.

In der Mit­gliederver­samm­lung hat jedes Mit­glied Rederecht.

§ 9 Mitgliedsbeiträge
Die Mit­glieds­beiträge sind Jahres­beiträge. Sie sind jew­eils bis zum 01.04.eines jeden Jahres im voraus fäl­lig. Über die Höhe der Mit­glieds­beiträge entschei­det die Mit­gliederver­samm­lung. Ehren­mit­glieder sind von der Zahlung des Mit­glieds­beitrages befreit.

§ 10 Auflö­sung des Vere­ins und Anfall des Vermögens
Über die Auflö­sung des Vere­in Entschei­det die Mit­gliederver­samm­lung mit ein­er Mehrheit von 2/3 der erschiene­nen Mit­glieder. Bei Auflö­sung und Aufhe­bung des Vere­ins oder bei Weg­fall seines bish­eri­gen Zweck­es fällt das Vere­insver­mö­gen an die Stadt Bad Oeyn­hausen, die es unmit­tel­bar und auss­chließlich zur Förderung gemein­nütziger Zwecke zu ver­wen­den hat.

Vere­in zur Förderung der Grund­schule Alt­stadt der Stadt Bad Oeyn­hausen e.V.
Geän­derte Satzung durch Jahre­shauptver­samm­lung vom 29.01.2013. Satzungsän­derun­gen sind far­blich gekennzeichnet.

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