Satzung des Verein zur Förderung der Grundschule Altstadt der Stadt Bad Oeynhausen e.V.
§ 1 Name & Sitz
Der Verein führt den Namen:
„Verein zur Förderung der Grundschule Altstadt der Stadt Bad Oeynhausen“.
Er soll im Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“.
Der Sitz des Vereins ist Bad Oeynhausen.
§ 2 Vereinszweck
Aufgaben des Vereins sind
- Die Pflege der Verbindung zwischen Schule, Elternhaus und der Bevölkerung.
- Die Bildung von Gesprächskreisen, Arbeits- und Spielgemeinschaften.
- Außerplanmäßige Anschaffungen zu ermöglichen.
- Die Bezuschussung von Veranstaltungen wie Schullandaufenthalten, Studienfahrten, Schulwanderungen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen.
- Die Beschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Gemeinschaftseinrichtungen im Bereich der Grundschule Bad Oeynhausen Altstadt.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch Unverhältnismäßigkeit hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1.August und endet am darauffolgenden 31 Juli. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Gründung und endet am darauffolgenden 31.07. (Rumpfgeschäftsjahr)
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich an den Verein zu richten, über welchen der Vorstand entscheidet. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um die Belange und das Wohl des Vereins verdient gemacht haben. Über den Antrag auf Zulassung als Ehrenmitglied entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit.
Die Mitgliedschaft endet:
- mit dem Tode des Mitglieds,
- durch schriftliche Austrittserklärung durch eingeschriebenen Brief, gerichtet an den Vorstand, die jedoch nur zum 31.Juli eines jeden Jahres unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig ist;
- durch Ausschluß aus dem Verein. Der Ausschluß kann erfolgen, wenn sich ein Mitglied in erheblicher Weise eines vereinsschädigenden Verhaltens schuldig gemacht hat. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand mit einer Mehrheit
von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann das Mitglied binnen eines Monats ab Zustellung des Vorstandsbeschlusses Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, 2 Vorsitzenden, Schriftführer und Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB durch den Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schriftführer und den Kassierer vertreten, wobei jeweils 2 Vorstandsmitglieder im Sinne von § 26 BGB wechselseitig vertretungsberechtigt sind.
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine neue Wahl erfolgt. Der jeweilige Schulleiter der Grundschule Altstadt der Stadt Bad Oeynhausen ist kooptiertes Mitglied des Vorstandes.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung, der die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung beizufügen ist, mittels einfachem Brief an die letztbekannte Anschrift der Mitglieder einzuberufen. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Genehmigung des Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr,
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung,
- Wahl des Vorstandes und der Beiratsmitglieder,
- Festsetzung der Höhe des Mitgliederbeitrages,
- Aufstellung eines Programms förderwürdiger Projekte.
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied Rederecht.
§ 9 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie sind jeweils bis zum 01.04.eines jeden Jahres im voraus fällig. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
§ 10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vermögens
Über die Auflösung des Verein Entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder. Bei Auflösung und Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Bad Oeynhausen, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung gemeinnütziger Zwecke zu verwenden hat.
Verein zur Förderung der Grundschule Altstadt der Stadt Bad Oeynhausen e.V.
Geänderte Satzung durch Jahreshauptversammlung vom 29.01.2013. Satzungsänderungen sind farblich gekennzeichnet.
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