Beurlaubung
Ein/e Schüler/in kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll spätestens eine Woche vor dem entsprechenden Termin schriftlich bei der Schule beantragt werden. Der/die Schüler/in kann beurlaubt werden. Ob eine Beurlaubung in Betracht kommt, muß in jedem Einzelfall entschieden werden. Unmittelbar vor und im direkten Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden.
Bewegliche Ferientage
Nach Absprachen mit den anderen Grundschulen der Stadt und nach der Entscheidung durch die Schulkonferenz werden die 3 bzw. 4 beweglichen Ferientage festgelegt und die Eltern rechtzeitig informiert.
Aktuelle Daten werden Ihnen im Voraus für das kommende Schuljahr mitgeteilt. Sie finden die aktuellen Daten auf unserer Homepage unter Infos.